Im Fall des toten Seeadlers hat die Staatsanwaltschaft Stade, einen Tatverdächtigen 65 jährigen Mann ermittel. Mehrere Zeugen hatten einen Mann beobachtet, der sich mit einer Langwaffe in unmittelbarer Nähe des Adlerhorstes aufgehalten hat. Kurze Zeit später haben die Zeugen einen Schuss gehört. Der Mann, gegen den nun ermittelt wird, besitzt einen Jagdschein und hat in der Nähe des Tatortes Grundbesitz. Durch den geschützten Adler ist dieser Grundbesitz nicht frei verfügbar. Mögliche Planungen für eine Windkraftanlage könnte eventuell ein Motiv sein. Ohne Adler steigt der Wert des Grundstücks erheblich. Leider weiß ich nicht genau ob in der Nähe besonders geschützter Tiere überhaupt eine Windkraftanlage gebaut werden darf. Wahrscheinlich nicht.
Der Beschuldigte lässt sich von einem Anwalt vertreten und hat sich zum Tatvorwurf bisher nicht geäußert. Bisher wurde noch nicht entschieden, ob es einen Strafbefehl, oder zu einer Anklage kommt. Nach unserem Bundesnaturschutzgesetz drohen bis zu 5 Jahren Gefängnis.
Unsere Zeitung berichtet, dass der Staat den finanziellen Vorteil abschöpfen kann und dabei ist es egal, ob der Grundstückseigentümer der Täter war oder nicht. In Blankenese soll es mal dazu gekommen sein das der Staat sich den freien Elbblick nachdem Bäume gefällt wurden vom Eigentümer bezahlen lies.
Meine Meinung ist, dass bei solchen Taten der Wertzuwachs vom Staat eingezogen werden sollte.
Bleibt gesund und lasst es Euch gut gehen.
Viele Grüße
08 April 2016
3 Kommentare :
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Liebr Nachtfalke,
AntwortenLöschenich finde es einfach höchst gemein, dass
man diese Vögel einfach "abknallt" nur weil
sie nicht ins Konzept passen. Man sollte ihnen
den Waffenschein entziehen.
Ich wünsche dir einen sonnigen Start ins Wochenende
Irmi
Vergleichsweise kann ich schreiben: In Schweden gibt es verschiedene Bewertungen von Landstrichen: Naturschutzgebiete, schützenswerte Gebiete I, schützenswerte Gebiete II und andere. Je höherwertig ein Gebiet ist, desto weniger Genehmigungen gibt es dafür. Naturschutzgebiete sind von vorneherein ausgenommen. Ich finde diese Kategorisierung nicht schlecht. Verfahren sind bei den schützenswerten Gebieten I und II notwendig. Dann müssen Naturexperten das Gebiet begehen und begutachten, um eine eventuelle(Nicht-)Genehmigung durch das Verfahren zu erwirken.
AntwortenLöschenPS:Ich war mal zwei Jahre im Vorstand des Tjuster Naturschutzvereins. Und das war eine unserer Hauptarbeiten.
Gruß
Beate
Lieber Nachtfalke,
AntwortenLöschengut, dass sie den Täter gefunden haben... lieben Dank für den Artikel, der deutlich aufzeigt, dass die Gier ein übler Täter sein kann...
Ein schönes und sonniges Wochenende wünsche ich.
Herzliche Grüsse, Sichtwiese