09 November 2016

Traditionsschiffe, Museumsschiffe

Der Begriff Traditionsschiff hat zwei verschiedene Bedeutungen. Im Volksmund werden als „Traditionsschiffe“ ältere Schiffe und Boote bezeichnet, die weitgehend in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten sind oder in einen derartigen Zustand zurückversetzt wurden, aber nicht zwingend einen Originalzustand ihrer Geschichte darstellen.
Traditionsschiffe werden von Museumshäfen, Einzelpersonen oder Betreibergesellschaften und -gemeinschaften unterschiedlicher Rechtsform in oft mühsamer Arbeit unterhalten, um Einblick in frühere Epochen der Schifffahrt, des Schiffbaus oder der Seemannschaft zu gewähren.

Mehr als 100 sogenannte Traditionsschiffe haben an der Küste Norddeutschlands mittlerweile ihren Heimathafen: restaurierte Dreimaster, alte Segelkutter, Dampfschiffe, aber auch einige umgebaute Motorschiffe, die nun mit Masten und Segeln Windjammer-Charme verbreiten.
Hier zwei Beispiele. Elbe 1 und die Schaarhörnim Hafen an der alten Liebe

Traditionsschiffe sind also alte Schiffe, Zeitzeugen der Vergangenheit und ich sehe oder besichtige sie immer wieder gerne. Sie haben etwas besonderes und strahlen ein besonders Flair aus. Außerdem kann man an ihnen sehen wie früher die Seefahrt betrieben wurde.
Hier in Cuxhaven haben wir die Elbe 1 liegen. Das ehemalige Feuerschiff Elbe 1 ist ein nautisch-technisches Denkmal.
Die Stadt Cuxhaven ist Eigentümerin des denkmalgeschützten Feuerschiffes Elbe 1. Betrieben wird es seit April 2001 vom Feuerschiff-Verein ELBE1.  Bestreben ist, das Schiff als maritimes Denkmal in einem funktionstüchtigen Zustand dauerhaft zu erhalten, der insbesondere den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht wird. Der Verein finanziert sich auch Mitgliederbeiträge, Spenden und Charterfahrten mit dem Schiff.

Nun hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einen Gesetzesentwurf eingebracht der viele der Traditionsschiffe gefährdet wenn der Gesetzesentwurf umgesetzt werden muss. Viele der Schiffe müssten kostspielig und aufwendig umgerüstet werden. Auch fordert der Bundesminister höhere Anforderungen an die Besatzungen als bisher. Die Besatzungen sollen nur noch unter den gleichen Bedingungen und Anforderungen wie die Berufsschiffer fahren dürfen. Diese Verordnung soll aber nur für Schiffe unter deutscher Flagge gelten.

Das alles können die vielen Ehrenamtlichen weder finanziell, noch Zeitmässig bewältigen. Damit würden viele der Schiffe nicht mehr besetzt und erhalten werden können. Natürlich müssen bei steigenden Beförderungszahlen die Sicherheit der Passagiere gewährleistet sein muss.

Ich bin gespannt wie es mit den Museumsschiffe n weiter geht. Noch versucchen mehrere Institutionen Gespräche darüber zu führen.

Bleibt gesund und lasst es Euch gut gehen.
Viele Grüße 

2 Kommentare :

  1. Gibt es spezielle Gründe, warum dieser Gesetzesentwurf zustande kam? Für mich ist so etwas nicht nachzuvollziehen, weil die Arbeit der Freiwilligen damit als zweitklassig herabgestuft wird. Steht vielleicht Lobbyarbeit dahinter? Vereinsarbeit wird in meiner Wahlheimat staatlich unterstützt, nicht ausgehebelt. Ich stehe Schweden wirklich kritisch gegenüber, aber hier kann das Land im Norden wirklich mal kräftig für sich punkten (in meinen Augen!).

    Grüße nach Cuxhaven
    Beate

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    1. Eine Lobby steht anscheinend nicht dahinter. Eventuell hängt es mit den kommenden Bundestagswahlen zusammen. Ich weiß nicht was sich unser Verkehrsminister dabei gedacht hat.
      Gruß Nachtfalke

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